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Recht, Steuer
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – 2. Änderung aufgrund gesetzlicher Änderungen

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Artikel vom 15. Juli 2025

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen vom BMF angepasst (Az. IV D 2 – S 0316/00128/005/088).

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