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Recht, Steuer
Reiserücktritt wg. Überschwemmungen in Italien

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Artikel vom 10. Juli 2025

Nach schweren Unwettern in Norditalien trat der Kläger im Mai 2023 von einer gebuchten Pauschalreise zurück und verlangte den Reisepreis zurück. Das LG Frankfurt gab ihm recht, dem Reiseveranstalter stehe keine Entschädigung zu (Az. 2-24 S 75/24).

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