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Recht, Steuer
Keine Ermäßigung der Hundesteuer der Stadt Münster für Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins

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Artikel vom 10. Juli 2025

Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 3 K 910/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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