Das BMF hat auf Grund der Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, das BEG IV und das JStG 2024 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert (Az. III C 2 – S 7295/00005/003/080).
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Das BMF hat auf Grund der Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, das BEG IV und das JStG 2024 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert (Az. III C 2 – S 7295/00005/003/080).
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