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Recht, Steuer
Beim Kaffeetrinken verschluckt – Arbeitsunfall

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Artikel vom 23. Juni 2025

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden (Az. L 6 U 45/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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