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Recht, Steuer
Gericht lässt Zeugenvernehmung per WhatsApp-Videoanruf zu

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Artikel vom 21. Mai 2025

Das AG Dortmund hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Zeugenvernehmung per WhatsApp über das Mobiltelefon des Betroffenen erlaubt. Auf datenschutzrechtliche Bedenken hatte es hingewiesen – diese aber mit Hinweis auf die Freiwilligkeit der besonderen Vernehmung und der besonderen Verfahrenssituation zurückgestellt (Az. 729 OWi-268 Js 298/25-30/25). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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