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Recht, Steuer
Warten auf Urteilsgründe – Rechtsmittel muss dennoch begründet werden

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Artikel vom 20. Mai 2025

Auch wenn noch keine Urteilsgründe im Eilverfahren vorliegen, ist es nicht unmöglich, eine Berufung (im Hinblick auf einen zugleich eingereichten Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung) zu begründen. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 468/25). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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