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Recht, Steuer
Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug nicht bezahlen

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Artikel vom 19. Mai 2025

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Ganzkörper-Neurostimulationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose (MS) nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden muss (Az. L 16 KR 315/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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