Aktuelles
Recht, Steuer
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter

Sollten Sie weitere Fragen zu einem Artikel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel vom 9. Mai 2025

Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür kommt es auf die Entfernung zur Mietwohnung an und nicht auf den Ort, an den der Mieter nach Mietende verzogen ist (Az. 2 S 43/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

Termin vereinbaren