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Recht, Steuer
Studentin darf durch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistung nicht behalten

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Artikel vom 30. April 2025

Gegen Geldzahlungen an eine ehemalige Mitarbeiterin des Prüfungsamtes wurden Prüfungen zweier Studentinnen als bestanden in das System der Universität eingetragen. Die Universität hat diese Prüfungsleistungen zu Recht aberkannt, wie das VG Gelsenkirchen entschied (Az. 4 K 1226/22, 4 K 1227/22).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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