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Recht, Steuer
Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten Lohn

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Artikel vom 29. April 2025

Das LG Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, der in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen dürfte. Einem Handwerker, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu. Die zuständige Kammer hat die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des kompletten Werklohns abgewiesen (Az. 8 O 214/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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