Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 – S 2410/00024/008/047).
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Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 – S 2410/00024/008/047).
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