Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine zeitliche, örtliche und wertmäßige Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token nicht zu beanstanden ist (Az. I-20 UKl 9/24).
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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine zeitliche, örtliche und wertmäßige Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token nicht zu beanstanden ist (Az. I-20 UKl 9/24).
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