Aktuelles
Recht, Steuer
Corona-Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden

Sollten Sie weitere Fragen zu einem Artikel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel vom 2. April 2025

Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist. So der BayVGH (Az. 21 ZB 24.514).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

Termin vereinbaren