Das LG Köln hat entschieden, dass sowohl die Haltung von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem Wohngrundstück in Köln die klagenden Nachbarn in ihrem Eigentum und Besitz beeinträchtigt und insoweit das vorangegangene amtsgerichtliche Urteil bestätigt (Az. 13 S 202/23).
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