Aktuelles
Recht, Steuer
Handyaufnahmen genießen urheberrechtlichen Schutz

Sollten Sie weitere Fragen zu einem Artikel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel vom 24. Juni 2025

Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z. B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Darüber hat das LG Frankfurt entschieden (Az. 2-06 O 299/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

Termin vereinbaren