Das BMF reagiert mit seinem Schreiben vom 02.06.2025 unter Berücksichtigung des BFH-Urteils I R 35/20 vom 06.09.2023 erneut auf das EuGH-Urteil C-581/17 – „Wächtler“ (Az. IV B 5 – S 1348/00008/004/159).
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Das BMF reagiert mit seinem Schreiben vom 02.06.2025 unter Berücksichtigung des BFH-Urteils I R 35/20 vom 06.09.2023 erneut auf das EuGH-Urteil C-581/17 – „Wächtler“ (Az. IV B 5 – S 1348/00008/004/159).
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