Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welche konkreten Abgrenzungsmerkmale für die Zuordnung von Preisgeldern zur Erwerbssphäre bzw. zur privaten Vermögenssphäre heranzuziehen sind (Az. VI R 12/22).
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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welche konkreten Abgrenzungsmerkmale für die Zuordnung von Preisgeldern zur Erwerbssphäre bzw. zur privaten Vermögenssphäre heranzuziehen sind (Az. VI R 12/22).
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