Das Unionsrecht steht lt. EuGH einer Deckelung der Provision von Immobilienmaklern auf 4 % des Kauf- oder Mietpreises bei der Immobilienvermittlung nicht entgegen. Eine solche Maßnahme muss jedoch gemessen an den mit ihr verfolgten legitimen Zielen verhältnismäßig sein (Rs. C-674/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen