Spätestens bis 31. Juli 2025 müssen alle digitalen Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Hintergründe.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
25. Februar 2025, By wilmsundpartner, In Wirtschaft, Datev
Spätestens bis 31. Juli 2025 müssen alle digitalen Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Hintergründe.
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