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Recht, Steuer
Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

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Artikel vom 12. Februar 2025

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Dies entschied das BAG (Az. 5 AZR 127/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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