Das LG Lübeck hat eine Klage nach einem Unfall im Freibad wegen Verjährung abgewiesen. Ein Junge war auf einen anderen Jungen gesprungen und hatte diesen am Kopf getroffen (Az. 10 O 270/23).
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Das LG Lübeck hat eine Klage nach einem Unfall im Freibad wegen Verjährung abgewiesen. Ein Junge war auf einen anderen Jungen gesprungen und hatte diesen am Kopf getroffen (Az. 10 O 270/23).
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