Das OLG Stuttgart hat die von der Allianz Lebensversicherungs-AG verwendete Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors wegen unangemessener Benachteiligung für rechtswidrig erklärt (Az 2 U 143/23).
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Das OLG Stuttgart hat die von der Allianz Lebensversicherungs-AG verwendete Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors wegen unangemessener Benachteiligung für rechtswidrig erklärt (Az 2 U 143/23).
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