Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur steuerlichen Behandlung der von Luftfahrtunternehmen an ihre Arbeitnehmer gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge Stellung genommen und die Durchschnittswerte für Flugkilometer ab dem Kalenderjahr 2025 festgesetzt (Az. FM3-S 2334-5/29).
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