Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondgesellschaft ausgleichsfähig sind, oder ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG vorlag (Az. 10 K 1055/20 F).
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Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondgesellschaft ausgleichsfähig sind, oder ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG vorlag (Az. 10 K 1055/20 F).
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