Eine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen scheiterte im Wachtsumschancengesetz, tauchte aber im Entwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz wieder auf. Das enthält vor allem Steuerentlastungen und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. BRAK und BStBK warnen gemeinsam vor der Meldepflicht, die zusätzliche Bürokratie und eine eklatante Verletzung des Mandatsgeheimnisses brächte.

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