Das Kabinett hat am 11. Dezember 2024 Änderungen des EEG 2023 zu Bio-Energie beschlossen. Das BMWK hat ein umfassendes Biomassepaket vorgelegt, das die Zukunftsperspektive insbesondere für Biogasanlagen mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz wesentlich verbessert und systemdienliche Flexibilität für eine Anschlussförderung einfordert. Die Regelungen zielen darauf ab, effektivere Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen zu setzen. Insgesamt können so auch Kosten gegenüber dem Status quo eingespart werden und das EEG-Konto zukünftig entlastet werden.

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