Das BMF macht die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2025 bekannt (Az. IV C 5 – S 2353/19/10010 :006).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen