Die Regelung in der Elternbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Nümbrecht für die Angebote der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS), wonach ein mit dem Elternteil des Kindes in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebender Partner unabhängig von einer eigenen Elternstellung oder Erziehungsberechtigung beitragspflichtig ist, ist wegen Verstoßes gegen höherrangiges Landesrecht unwirksam. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 566/22).

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