Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ihre Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen überarbeitet. Sie sind ab dem Bezugsjahr 2024 anzuwenden. Viele Anregungen von WPK und BStBK wurden leider nicht übernommen.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen