Zum 01.01.2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Verordnung über die neuen Rechengrößen abschließend zugestimmt.
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