Das VG Münster hat die Klage einer Friseurin abgewiesen, das Land NRW zu verpflichten, ihr eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG) für einen Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur Friseurmeisterin zu gewähren (Az. 6 K 2868/22).
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