Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung zur funktionellen Zuständigkeit der Gerichte bei einer falschen Verweisung zwischen den Familien- und den Zivilgerichten geändert: Verweist das Familiengericht in einer sonstigen Familiensache fälschlicherweise an das Landgericht, so ist die nächste Instanz der Zivilsenat des OLG (Az. XII ZR 116/23). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.

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