Der Rat der EU hat am 06.11.2024 zwei Rechtsakte angenommen – eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie „Solvabilität II“, des wichtigsten Rechtsakts der EU in der Versicherungsbranche, und eine Richtlinie zur Einführung neuer Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD).

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