Wer IT-Sicherheitslücken aufspüren und schließen möchte, soll nicht dem Risiko einer Strafbarkeit ausgesetzt sein. Damit dies sichergestellt ist, schlägt das BMJ eine Anpassung des Computerstrafrechts vor.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Wer IT-Sicherheitslücken aufspüren und schließen möchte, soll nicht dem Risiko einer Strafbarkeit ausgesetzt sein. Damit dies sichergestellt ist, schlägt das BMJ eine Anpassung des Computerstrafrechts vor.
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