Nach gekündigtem Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 19 U 134/23).
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Nach gekündigtem Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 19 U 134/23).
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