Der BFH hat zu der Anforderung u. a. von Mietverträgen durch das Finanzamt beim Vermieter (Steuerpflichtigen) im Rahmen der Bearbeitung seiner eingereichten ESt-Erklärungen zur Prüfung der erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (Az. IX R 6/23).

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