Das VG Freiburg hat eine mit Einwänden gegen das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründete Klage gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des SWR abgewiesen (Az. 9 K 2585/24). Die Entscheidung ist auch für zahlreiche andere gleich gelagerte Klageverfahren bedeutsam, die beim Gericht anhängig sind.
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