Wie schon die anderen obersten Gerichte hat nun auch der BFH entschieden: Nur ein PDF oder ein TIFF wahrt die Fristen, zumindest bei der E-Akte. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. V R 1/24).
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Wie schon die anderen obersten Gerichte hat nun auch der BFH entschieden: Nur ein PDF oder ein TIFF wahrt die Fristen, zumindest bei der E-Akte. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. V R 1/24).
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