Kündigt ein Anwalt die Berufshaftpflichtversicherung, ist die Anwaltszulassung zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn er weder Fremdmandate bearbeitet noch Einkünfte hat. Schließlich könne die Person theoretisch jederzeit wieder Mandate annehmen, so der Bayerische AGH (Az. BayAGH I – 1-6/21). Darauf weist die BRAK hin.

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