Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das BVerfG angerufen (Az. VIII R 9/23).
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Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das BVerfG angerufen (Az. VIII R 9/23).
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