Das AG München lehnte einen Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten einer vierköpfigen Familie ab, da die Hinderungsgründe des verpassten Boardings nicht nachvollziehbar dargelegt wurden (Az. 172 C 14078/23).
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Das AG München lehnte einen Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten einer vierköpfigen Familie ab, da die Hinderungsgründe des verpassten Boardings nicht nachvollziehbar dargelegt wurden (Az. 172 C 14078/23).
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