Eine Ceragem-Massageliege zählt als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies entschied das SG Stuttgart (Az. S 18 KR 519/22).
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Eine Ceragem-Massageliege zählt als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies entschied das SG Stuttgart (Az. S 18 KR 519/22).
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