Die Praxis der Stadt Freiburg, nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren heranzuziehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das VG Freiburg (Az. 4 K 1957/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen