Am 26.07.2024 wurde eine Empfehlung der EU-Kommission mit Leitlinien zur Auslegung von Artikel 11 der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 in Bezug auf Energiemanagementsysteme und Energieaudits im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Auf Grundlage der Auditempfehlungen ist ein konkreter und durchführbarer Aktionsplan von den Unternehmen aufzustellen und der Geschäftsführung des Unternehmens zu übermitteln.

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