Der BFH entschied u. a., dass der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat (Az. II R 4/22).

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