Eine Rückstufung von Premium Economy zu Economy Class gibt dem Kunden bei einer 11-tägigen Pauschalreise kein Kündigungsrecht. So entschied das AG München (Az. 223 C 12146/23).
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Eine Rückstufung von Premium Economy zu Economy Class gibt dem Kunden bei einer 11-tägigen Pauschalreise kein Kündigungsrecht. So entschied das AG München (Az. 223 C 12146/23).
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