Mit dem Gesetzentwurf zur „weiteren Digitalisierung der Justiz“ kommen die Hybridakte, der digitale Strafantrag und mehr digitale Kommunikation. Hierauf geht die BRAK ausführlich ein.
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Mit dem Gesetzentwurf zur „weiteren Digitalisierung der Justiz“ kommen die Hybridakte, der digitale Strafantrag und mehr digitale Kommunikation. Hierauf geht die BRAK ausführlich ein.
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