Wohnungseigentümerversammlungen sollen künftig auch virtuell abgehalten werden können. Außerdem soll die Nutzung von Steckersolaranlagen (sog. Balkonkraftwerken) für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtert und einheitlich geregelt werden. Ein Gesetzentwurf in geänderter Fassung wurde vom Rechtsausschuss des Bundestags am 03.07.2024 angenommen.

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