Am 24. Juni 2024 hat die EU das Sanktionsregime gegen Russland weiter verschärft. In dem Zusammenhang wurde auch die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren angepasst. Dies betrifft u. a. die dortigen Art. 5n und 12b, die WP/vBP-Dienstleistungen (Art. 5n Abs. 1 der Verordnung) untersagen. Darauf weist die WPK hin.

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